Ein Verkehrsunfall ist als ein Ereignis zu definieren, welches den Mandanten als Verkehrsteilnehmer unvermittelt trifft, d. h. er ist zunächst geschockt und muss sich plötzlich mit der Frage auseinandersetzen, welches fremde und auch eigene Fehlverhalten zu dem Unfallgeschehen führte.

Ein Verkehrsunfall kann den Verkehrsteilnehmer nach der Statistik mehrfach treffen. Nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes erfasste die Polizei in Deutschland von Januar 2020 bis Oktober 2020 insgesamt rund 1,9 Millionen Straßenverkehrsunfälle. Darunter befanden sich 228.000 Unfälle mit Personenschäden, bei denen 2.336 Menschen getötet wurden.

Die Interessenvertretung der Mandanten in Verkehrsunfällen mit einem schweren Personenschaden, unter Umständen auch mit tödlichem Ausgang, erfordert nicht nur fachliche Kompetenz und Erfahrung, sondern auch Einfühlungsvermögen sowie Verhandlungsgeschick im Umgang mit dem gegnerischen Haftpflichtversicherer, wenn es neben der Regulierung des Sachschadens um die Durchsetzung der für die Geschädigten geltend gemachten Schadenersatzansprüche geht.


Als Schadenspositionen kommen insbesondere in Betracht:

  • Schmerzensgeld
  • Haushaltsführungsschaden
  • Vermehrte Bedürfnisse
  • Verdienstausfall
  • Unterhaltsschaden der Hinterbliebenen
  • Beerdigungskosten
  • Heilbehandlungskosten
  • Materielle und immaterielle Zukunftsschäden

Die genaue Bezifferung der jeweiligen Schadenspositionen ist für den Mandanten als dem Geschädigten sehr oft von existenzieller Bedeutung. Vor diesem Hintergrund kann aber eine erfolgreiche Durchsetzung der ihm zustehenden Ansprüche nur in einer engen Zusammenarbeit mit seinem Anwalt gelingen.

Sollte eine außergerichtliche Schadenregulierung scheitern, insbesondere wenn zwischen den Parteien unterschiedliche Ansichten im Hinblick auf die jeweiligen Haftungsanteile bestehen, so bleibt nur noch die Beschreitung des Klageweges.

Auch für dieses weitere Vorgehen leite ich die notwendigen Schritte ein und begleite die Mandanten durch das Verfahren. Gerade bei solchen – oftmals langwierigen - Haftpflichtprozessen ist ein regelmäßiger Informationsaustausch zwischen Anwalt und Mandant unerlässlich, um zu einem im Sinne des Mandanten erfolgreichen Abschluss zu gelangen.